Nur kurz eine E-Mail geschrieben... ...und schon ist es passiert. Die E-Mail wurde nämlich nicht am heimischen PC verfasst und verschickt, sondern vom Arbeitsplatz aus. Wahrscheinlich sogar noch in einer ruhigen Phase während der Arbeitszeit.

Da geschieht es nicht selten, dass einem der Chef genau in diesem ungünstigen Moment über die Schulter lugt und die Ungeschicklichkeit bemerkt. Als Folge droht im nachsichtigen Fall nur eine kleine Rüge und die Aufforderung, so etwas in Zukunft zu unterlassen.

Manche haben aber Pech und erhalten eine Abmahnung mit einer beträchtlichen Geldsumme als Entschädigung und wiederum andere Vorgesetzte sehen in einer solchen Tat einen eindeutigen Kündigungsgrund.

Da fragt man sich doch glatt, was man überhaupt noch darf und welche Freiräume man am Arbeitsplatz hat. Dieser Unmut ist als spontane Reaktion auch durchaus zulässig, aber im Normalfall ist es besser solche Aktivitäten möglichst selten auszuführen und wenn, dann ist man besser dran, wenn man sich vergewissert hat, dass der Chef in diesem Moment nicht zugegen ist.

Nicht weniger als drei Viertel der deutschen Arbeitnehmer mit PC-Zugang werden sich jetzt angesprochen fühlen. Und einigen sind solche Berichte eine deutliche Warnung. Doch den meisten ist das Risiko erwischt zu werden zu gering, als dass sie sich davon abhalten ließen. Und im Zweifelsfall greift ja immer noch das Argument, dass die Kollegen es genau so machen würden.

Wer sich nicht sicher ist, ob die private Nutzung des PCs und vor allem die des Internets erlaubt ist, der holt sich diese Erlaubnis am besten gleich zu Anbeginn der Anstellung. Und Nachfragen kostet ja bekanntlich noch nichts. Wenn allerdings durch das Surfen eines Angestellten ein Schaden am Geschäft nachgewiesen werden kann, wird es womöglich teuer für den Surfer.

Das so ein Umstand nicht sein muss, ist für beide Seiten mehr als klar und doch wird dies gerne ignoriert oder nicht einmal wahrgenommen. Allerdings dürfen Mitarbeiter auch keiner Überwachung unterliegen. Der Chef darf also in keinem Fall den Big Brother mimen und seine Arbeiter ausspionieren.

Doch für solche brisanten Fälle gibt es Gesetze, die im Zweifelsfall greifen. Und als Arbeitnehmer muss man sich auch nicht die Launen des Vorgesetzten gefallen lassen. Schließlich sind solche Fälle nachweislich ein Mittel, um unliebsame Mitarbeiter möglichst schnell loswerden zu können. Bevor man als zu voreilig nachgibt, sollte man sich über die Rechtslage informieren.

Es muss auch nicht gleich die Kündigung sein, da speziell in den Sommermonaten die Konjunktur bekanntlich lahmt und man hier sehr leicht zum Surfen animiert wird. Die Sommersaison ist daher nicht unbedingt geeignet um einem zügellosen E-Mail-Austausch zu frönen. Und manch ein Chef zeigt evtl. sogar ein wenig Verständnis, wenn nachweislich nichts zu tun ist.


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